..
Suche
Hinweise zum Einsatz der Google Suche
Personensuchezur unisono Personensuche
Veranstaltungssuchezur unisono Veranstaltungssuche
Katalog plus

SZ-Interview: "Wer zahlt für Engelheilung?"

Jun.-Prof. Maximilian Becker über juristische Fallen auf dem boomenden Esoterikmarkt

Engelchanneling, Fern-Reiki, Kartenlegen - wer dran glaubt, zahlt viel Geld für solche unmöglichen Leistungen.
 
"Selbst, wenn Kunden später feststellen, dass sie Geld für Unsinn ausgegeben haben, gehen sie damit aus Scham eher selten vor Gericht, sagt der Siegener Rechtswissenschaftler Maximilian Becker der "Süddeutschen Zeitung". Dabei sei die Gesetzeslage eindeutig. Wenn die vereinbarte Leistung naturwissenschaftlich unmöglich sei, müsse man nicht zahlen und könne sein Geld sogar zurück verlangen.

In dieser Rechtslage sieht Becker allerdings auch ein Problem: Wissenschaftler und Experten werden immer mehr zum Maßstab - der einzelne bleibt naiv und denkt nicht mehr genügend selber nach. Becker schlägt deshalb vor, im Gesetz vom naturwissenschaftlichen Grundwissen eines Durchschnittsverbrauchers, also eines Menschen mit Realschulabschluss auszugehen. Üblich sei das schon beim Wettbewerbs- und Markenrecht."
 
 
 
Füchtjohann, Jan: ,,Wer zahlt für Engelheilung? Der Rechtswissenschaftler Maximilian Becker über juristische Fallen auf dem boomenden Esoterikmarkt." Interview in der ,,Süddeutschen Zeitung"
vom 02.08.2013, Printausgabe.
 
Text: Online Ausgabe des Deutschlandradio vom 02.08.2013

 
Suche
Hinweise zum Einsatz der Google Suche