Mit einem Stipendium der Lange-Stiftung zur Europäischen Kommission
Im Beisein der Stifter, Christa und Dr. Dieter Lange, bekam Frau Dr. Stefanie Jung am 25. September das Stipendium für einen Forschungsaufenthalt bei der Europäischen Kommission im Bereich "Gesellschaftsrecht" feierlich überreicht.
Die Christa und Dieter Lange Stiftung schrieb im Frühjahr diesen Jahres ein Forschungsstipendium für juristische Nachwuchswissenschaftler/Nachwuchswissenschaftlerinnen im Bereich der Governance für das Wintersemester 2013/2014 aus. Die Christa und Dieter Lange Stiftung möchte es einem jungen Forscher mit diesem Stipendium ermöglichen, an einer ausländischen Institution zu forschen. Ziel der Fakultät III ist es, gerade auch junge Wissenschaftler zu ermuntern, zum Thema „Governance“ beizutragen, welches eines der Forschungsschwerpunkte der Fakultät darstellt. Das Stipendium fördert somit gleichzeitig die Kompetenz der Fakultät III in diesem Bereich und hilft eine entsprechend positive Auswirkung zu erzielen. Im Bewerbungsprozess setzte sich am Ende Frau Dr. Stefanie Jung erfolgreich durch und bekam das Stipendium am 25. September im Beisein der Stifter, Christa und Dr. Dieter Lange, feierlich überreicht. Die Nachwuchswissenschaftlerin erhält das Stipendium, um im Oktober/November diesen Jahres bei der Europäischen Kommission in der Generaldirektion „Binnenmarkt und Dienstleistungen“, Abteilung „Corporate Governance, Social Responsibility“ zu forschen. Ihr wird die Möglichkeit gewährt an der Entwicklung einer europäischen Ein-Personen-Kapitalgesellschaft mitzuarbeiten. Das Vorhaben steht im Zentrum der Überlegungen der Kommission zur Verbesserung der „European Corporate Governance“ für KMU. Ergebnis dieses Forschungsaufenthalts soll die Ermittlung der Chancen und Risiken einer entsprechenden Regelung für den Mittelstand sein. Daneben bietet die Mitarbeit an diesem Projekt Frau Dr. Stefanie Jung die Gelegenheit, Einblicke in die praktische Gesetzgebung auf europäischer Ebene zu gewinnen und diese Informationen im Rahmen ihrer Forschung zur Gesetzgebungsmethodik zu nutzen. Resultat des Aufenthalts soll zumindest eine anspruchsvolle Veröffentlichung sein, um den Forschungsfortschritt nach außen zu dokumentieren.