Get a Taste for Conferences: Richtlinien zur Förderung der Teilnahme von Studierenden an Fachtagungen
Konferenzluft schnuppern, Koryphäen live erleben, Netzwerke knüpfen, Inspiration und Ideen für zukünftige Karrieremöglichkeiten erhalten - mit einer besonderen Form der Nachwuchsförderung möchten wir sicherstellen, dass unsere Studierenden diese besonderen Erfahrungen bereits während ihres Studiums machen können.
Um dies zu ermöglichen, fördert die Fakultät III Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht der Universität Siegen die Teilnahme von Masterstudierenden an Fachtagungen. Damit möchte die Fakultät frühzeitig das Interesse der Studierenden an der Forschung wecken und sie für eine Promotion an der Fakultät motivieren. Das Programm richtet sich daher insbesondere an Studierende, die bisher noch keine Berührungspunkte mit der Forschung hatten. Die Teilnahme an einer Fachtagung bietet eine gute Einstiegsmöglichkeit, um die Forschungspraxis und die Scientific Community des eigenen Faches kennenzulernen und erste Einblicke in den Forschungsbetrieb zu erhalten.
Pro Semester werden von der Fakultät maximal 2.500,- EUR an Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Die Förderung umfasst ausschließlich die Erstattung der Teilnahmegebühr für eine Fachtagung in Höhe von bis zu 250,- EUR. Reisekosten werden nicht übernommen.
Antragsberechtigt sind alle Studierenden, die ein Masterstudium an der Fakultät III absolvieren und zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht als WHB in einem Forschungsprojekt an der Universität oder einer externen Einrichtung beschäftigt sind, über das sie eine Förderung für die Teilnahme an Fachtagungen erhalten können.
Wichtig zu wissen:
1. Die ausgewählte Fachtagung muss auf der Vorschlagsliste der Fachgruppen (siehe unten) aufgeführt sein. Nicht gelistete Fachtagungen können im Einzelfall ebenfalls gefördert werden, dies bedarf jedoch der Befürwortung durch eine Hochschullehrer*in des betreffenden Faches.
2. Die Förderung kann pro Person im Rahmen des Masterstudiums nur einmal gewährt werden.
3. Die Förderung kann jeweils für ein Semester bis zum Ende des vorhergehenden Semesters beantragt werden, d.h. für das Wintersemester bis zum 30.09. und für das Sommersemester bis zum 31.03.
Nicht abgerufene Mittel werden kumuliert und stehen im Folgesemester zur Verfügung. Eine Antragstellung ist erstmals für das Wintersemester 2023/24 bis zum 30.09.2023 möglich. Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das auf der Webseite hinterlegte PDF-Formular.
Die Förderung ist zunächst für 2 Jahre mit einem Gesamtvolumen von 10.000,- EUR vorgesehen. Danach ist eine Evaluierung der Fördermaßnahme vorgesehen.
Vorschlagliste der geförderten Fachtagungen:
Die Liste befindet sich noch im Aufbau. Es werden daher aktuell alle Fachtagungen gefördert, die durch eine Hochschullehrer*in des betreffenden Faches befürwortet werden.