Stellenausschreibung für SHK bzw. WHB
Ab dem 01.03.2018 ist an der Professur für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung die Stelle einer studentischen Hilfskraft (SHK) sowie die einer wissenschaftlichen Hilfskraft mit Bachelorabschluss (WHB) mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 5 Stunden in der Woche zu vergeben.
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