Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
Unternehmensbewertung
Unternehmensbewertungen werden aus verschiedenen Anlässen und zu verschiedenen Zwecken in Unternehmen durchgeführt. Es handelt sich dabei um Situationen, in denen Unternehmen großen Chancen und Risiken ausgesetzt sind. Zentrale Anlässe stellen Käufe und Verkäufe von Unternehmen dar.
Insbesondere ergeben sich für die Betriebswirtschaftslehre Herausforderungen, für verschiedene Bewertungsanlässe und Unternehmenstypen exakte Bewertungsverfahren zu entwickeln, um vor allem das Risiko von Fehlbewertungen zu minimieren.
Beispielhafte Anlässe, die auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage basieren:
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Ein- und Austritt von Gesellschaftern bei Personengesellschaften,
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Erbauseinandersetzungen, Erbteilungen,
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Abfindungsfälle im Familienrecht,
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Schiedsverträge, Schiedsgutachten
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Erwerb/Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften
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Einbringung von Teilbetrieben in Personen- und Kapitalgesellschaften
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Verschmelzungs- und Spaltungstatbestände
Bewertungsmethoden, die in der Praxis überwiegend Verwendung finden:
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Ertragswertverfahren
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Discounted-Cash-Flow-Verfahren
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Multiplikatorverfahren
Zu den Bewertungsmethoden tritt im Rahmen von Erb- und Schenkungsanlässen durch die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes mit Wirkung ab 01.01.2009 das vereinfachte Ertragswertverfahren hinzu, welches das bisher anerkannte Stuttgarter Verfahren ablöst.
Das SUWI-Institut bietet seinen Projektpartnern hinsichtlich der Unternehmensbewertung Unterstützung bei der Ermittlung von Unternehmenswerten durch aktuelle wissenschaftlich fundierte und in der Praxis anerkannte Bewertungsverfahren. Nachfolgende Aspekte finden dabei Berücksichtigung:
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Neuerungen zur Ermittlung finanzieller Überschüsse und Kapitalkosten nach
IDW S 1 2008 unter Berücksichtigung der Unternehmensteuerreform 2008
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Unternehmensbewertung bei Erbauseinandersetzungen unter
Berücksichtigung der Erbschaftsteuerreform zum 1.1.2009
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Aufbau eines Beteiligungscontrollings
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Ermittlung von Unternehmenswerten in KMU, die nicht börsennotiert sind
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Bewertung immaterieller Vermögenswerte im Rahmen der Unternehmens-
bewertung nach IDW S 5 2008
Ihre Ansprechpartner: Prof. Dr. Rainer Heurung / CVA Dipl.-Betriebsw. (FH) Holger Leuveld / Dipl.-Kfm. Michael Fritz
Konzerninterne Verrechnungspreise
Hintergrund
Im Zuge einer zunehmenden Globalisierung der Geschäftstätigkeit, auch von mittelständischen Unternehmen, kommt dem Themenbereich der konzerninternen Verrechnungspreise eine verstärkte Aufmerksamkeit zu. So wird die Ertragssituation von Konzerngesellschaften, welche in die konzerninterne Wertschöpfungskette eingebunden sind, durch die gewählten Verrechnungspreise beeinflusst. Eine solche Beeinträchtigung ist grundsätzlich auch für verschiedene außenstehende Interessengruppen ("stakeholder") von Bedeutung.
Im Zusammenhang mit konzerninternen Verrechnungspreisen können sich vielfältige Fragestellungen aus betriebswirtschaftlicher, rechtlicher und auch steuerrechtlicher Sicht entwickeln. Exemplarische Fragestellungen im Zusammenhang mit konzerninternen Verrechnungspreisen können hierbei umfassen:
I. Fragestellungen aus betriebswirtschaftlicher Sicht
- Durch wen und wie werden konzerninterne Verrechnungspreise bestimmt?
- Wie werden konzerninterne Verrechnungspreise bei der Beurteilung der Ertragssituation einer Konzerngesellschaft sowie der Erreichung von Planvorgaben berücksichtigt?
- Werden erfolgsabhängige Vergütungskomponenten der Arbeitnehmer von konzerninternen Verrechnungspreisen beeinflusst?
II. Fragestellungen aus rechtlicher Sicht
- Verbotene Einlagenrückgewähr mittels Verrechnungspreisen?
- Benachteiligung von Minderheitsgesellschaftern durch unangemessene Verrechnungspreise?
- Vertragliche Gestaltungen im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen: Rechtssicherheit kontra Flexibilität?
III. Fragestellungen aus steuerrechtlicher Sicht
- Wie können verschiedene lokale und teilweise differierende gesetzliche Dokumentationsanforderungen kosten- und personaleffizient erfüllt werden?
- Wie gelingt der Nachweis der steuerrechtlichen Angemessenheit der gesetzten Verrechnungspreise?
- Wie können steuerliche Risiken und damit einhergehende bilanzielle Risiken vermieden werden?
- Können angemessene Verrechnungspreis zu einem späteren Zeitpunkt noch verändert werden?
Notwendigkeit zu interdisziplinären Lösungsansätzen
Fragestellungen im Zusammenhang mit konzerninternen Verrechnungspreisen berühren häufig verschiedene betriebswirtschaftliche, rechtliche und steuerrechtliche Fachdisziplinen zugleich.
Vor diesem Hintergrund besteht eine Notwendigkeit zu interdisziplinären Lösungsansätzen.
Durch das SUWI-Institut mit seinem interdisziplinären Profil können den Projektpartnern genau solche interdisziplinär abgestimmten wissenschaftlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit konzerninternen Verrechnungspreisen angeboten werden.
Wissenschaftliche Dienstleistungen
Im Hinblick auf die vielfältig variierenden Fragestellungen im Zusammenhang mit konzerninternen Verrechnungspreisen sind die durch das SUWI-Institut zu erbringenden wissenschaftlichen Dienstleistungen grundsätzlich an den Anforderungen des jeweiligen Projektpartners individuell auszurichten:
Exemplarisch können mögliche Aufgabenbereiche und Themenstellungen hierbei umfassen:
I. Analyse und Dokumentation bestehender Verrechnungspreissysteme
- Strukturierte Erfassung des Status quo
- Erstellung von Sachverhaltsdokumentationen inklusive Funktions- und Risikoanalysen
- Erstellung von Angemessenheitsdokumentationen inklusive Verrechnungspreisanalysen
- Hilfestellungen zur Rechtfertigung bestehender Verrechnungspreissysteme
- Schwachstellenanalyse und Prüfung möglicher Inkonsistenzen
II. Planung und Gestaltung von Verrechnungspreissystemen
- Hilfestellungen zur Verbesserung bestehender Verrechnungspreissysteme
- Hilfestellungen bei Veränderungen von Verrechnungspreissystemen unter anderem im Zuge von Umstrukturierungen innerhalb des Konzerns
In Abhängigkeit von den jeweiligen Projektanforderungen kann die Tätigkeit des SUWI-Instituts hierbei die Bearbeitung einzelner Themenstellungen bis hin zur vollständigen Projektbegleitung umfassen.
Ihre Ansprechpartner: Prof. Dr. Rainer Heurung / Dipl.-Kfm. Michael G. Schmidt / Dipl.-Kfm. Sebastian Schröder