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FAQ - Bachelor Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht

Allgemeine Fragen zum Studiengang 

Welchen akademischen Grad erlangt man mit einem erfolgreichen Abschluss des Studiengangs "Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht"? Nach der Regelstudienzeit von sechs Semestern erwirbt man einen Bachelorabschluss. Der verliehene akademische Grad lautet "Bachelor of Laws (LL.B)". Das Masterstudium, nach einer weiteren Regelstudienzeit von vier Semestern, wird mit dem akademischen Grad "Master of Laws (LL.M.)" abgeschlossen. 

Ist es möglich, in Siegen die erste juristische Prüfung abzulegen? In Siegen ist die Vermittlung interdisziplinärer Kenntnisse im Bereich Jura die Kernkompetenz. Über das Wirtschaftsrechtsstudium hinaus wird somit keine Ausbildung zum juristischen Staatsexamen angeboten. Es wird auch nur begrenzt möglich sein, Leistungsnachweise im Wirtschaftsrecht auf solche im "klassischen Jurastudium" geforderte anrechnen zu lassen. 

Besteht die Möglichkeit, vor Beginn des Studiums einmal probeweise an einer Veranstaltung teilzunehmen? Ja, es wird auch empfohlen diese Möglichkeit zu nutzen, um einen Einblick in unser Lehrangebot zu bekommen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie sich bereits entschlossen haben oder noch zögern, sich zu bewerben. Bitte wenden Sie sich zwecks Wahl der Veranstaltung und Terminabstimmung bitte an die Academic Advisor DEWR.

Wie lang ist die Regelstudienzeit des Studiengangs "Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht"? Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester für den Bachelor und weitere vier für den Masterstudiengang. 

Kann ich mit dem in Siegen erreichten Abschluss promovieren? Ja, eine Promotion bietet sich sowohl in juristischen (Dr. iur.) als auch in wirtschaftswissenschaftlichen (Dr. rer. pol.) Gebieten an. Allerdings müssen Sie dafür erfolgreich einen Masterstudiengang absolviert haben.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten (Stipendien) gibt es? Auf der Webseite des Studienförderfonds Siegen e.V. finden Sie Informationen zum Deutschlandstipendium und weiteren staatlich finanzierten Förderungsmöglichkeiten.

Kann ich mich auch als Schweizer*in oder Österreicher*in an der Universität Siegen bewerben? Ja, Sie können sich auch als Schweizer bzw. Österreichischer Staatsbürger*in bei uns bewerben und an der Universität Siegen studieren. Da unsere Studiengänge neben Deutschen und Europäischen, auch Internationales Recht in ihren Curricula beinhalten, bieten sich unsere Studiengänge auch für (nicht-)Europäische Staatsbürger an.  

Kann ich mich auch als Elternteil oder als pflegende*r Familienangehörige*r an der Universität Siegen bewerben und studieren? Ja, die Universität Siegen unterstützt auch Elternteile und pflegende Familienangehörige bei Ihrem Studium. So bietet das Studierendenwerk Siegen eine eigene Kindertagesstätte für studierende Elternteile an. Sollte Ihre Studiendauer die Regelstudienzeit, aufgrund der Pflege von Familienangehörigen, überschreiten, ist auch dies unproblematisch. Durch den engen Kontakt mit Dozierenden und Lehrenden unterstützen wir Sie bei Ihrem Studium und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Bietet die Universität Siegen eine psychologische Beratung an? Sollten Sie Zweifel an Ihrem Studium, mit Prüfungsangst zu kämpfen haben oder Unterstützung bei der Suche nach einem/einer Psychotherapeut*in benötigen, können Sie die psychlogische Beratung in Anspruch nehmen, die Sie unterstützt. Weitere Informationen erhalten Sie hier

Bewerbung

Kann ich mich auch online bewerben? Bezüglich der Bewerbungsformalitäten können Sie sich über die Seiten des Studierendensekretariats informieren.

Organisation/Studienverlauf

Wie bekomme ich aktuelle Informationen über das Studium? Die beste Plattform, um über alle aktuellen Informationen zum Studium sowie über Praktikums- und Jobangebote informiert zu werden, ist der Newsletter des Studiengangs. Die Anmeldung ist hier möglich.

Muss ich dem Studienverlaufsplan der in der Fachprüfungsordnung abgedruckt ist folgen? Der Studienverlaufsplan bildet das Curriculum ab und in welcher Reihenfolge die Module am besten absolviert werden sollten, um das Studium in der Regelstudienzeit zu beenden. Es ist jedoch jeder Zeit möglich hiervon abzuweichen und bspw. Module vorzuziehen oder zu schieben. Beachten Sie jedoch, dass insbesondere bei den juristischen Modulen bspw. Ziviles Wirtschaftsrecht II auf die Kenntnisse aus Ziviles Wirtschaftsrecht I aufbaut. Berücksichtigen Sie bei der Planung des Studiums ebenfalls wann die Module jeweils starten und über wie viele Semester sie gehen.

Muss ich das Praktikum im sechsten Semester absolvieren? Nein, Sie können das Praktikum zu jedem beliebigen Zeitpunkt während des Studiums absolvieren.

Praktikum/Ausland

Gibt es eine Übersicht mit Praktikumsplätzen? Ja, es gibt eine Übersicht mit Unternehmen und den Bereichen, in denen Studierende des Studiengangs bereits ein Praktikum absolviert haben. Bitte kontaktieren Sie unsere Academic Advisor für den Erhalt der Unternehemsübersicht. 

Ich möchte ein Praktikum bei einer geeigneten in- oder ausländischen Organisation/Behörde absolvieren. Im Modulhandbuch wird diese Möglichkeit nicht genannt. Kann ein solches Praktikum dennoch anerkannt werden? Auch Praktika bei Organisationen und Behörden im In- und Ausland können grundsätzlich anerkannt werden. Wenden Sie sich bis dahin in Zweifelsfällen bitte an die Academic Advisor bzw. den Praktikumsbeauftragten.

Kann meine Berufsausbildung auf das gemäß der Prüfungsordnung erforderliche Praktikum angerechnet werden? Ja, sofern sie die Bedingungen des Praktikums erfüllt. Weitere Informationen hierzu können beim Praktikumsbeauftragten erfragt werden.

Muss ich das Praktikum im sechsten Semester absolvieren? Nein, Sie können das Praktikum zu jedem beliebigen Zeitpunkt während des Studiums absolvieren. 

Wie muss der Nachweis über das gemäß der Studienordnung zu erbringende Praktikum aussehen?  Sie müssen einen Praktikumsbericht erstellen und ein Arbeitszeugnis einreichen.

Ich benötige für eine Praktikumsbewerbung eine Bescheinigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Wo erhalte ich diese? Die Bescheinigung erhalten Sie auf Anfrage beim Prüfungsamt. Sie kann in deutscher und englischer Sprache ausgestellt werden.

Wie muss der Nachweis über das gemäß der Fachprüfungsordnung zu erbringende Praktikum aussehen? Sie müssen einen Praktikumsbericht erstellen und ein Arbeitszeugnis einreichen.

Kann ich im Ausland studieren? Es besteht die Möglichkeit des Auslandsstudiums an einer der zahlreichen Partneruniversitäten. Es wird sehr empfohlen, diese Möglichkeit wahrzunehmen.

An welchen Partneruniversitäten kann ein Auslandssemester absolviert werden? Bitte wenden Sie sich für eine genaue Auskunft an das  International Student Affairs Office oder an den Lehrstuhl von Herrn Prof. Morgenthaler.

 
 
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