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Anrechnung

Ich habe bereits an einer anderen Universität im Fach Rechtswissenschaft bzw. in einem anderen Wirtschaftsrechtstudiengang Scheine erworben und/oder Fehlversuche für einige Scheine vorzuweisen. Können mir die erworbenen Scheine im Bachelorstudiengang DEWR angerechnet werden bzw. muss ich mir die Fehlversuche anrechnen lassen? Die Frage der Anrechenbarkeit erworbener Leistungsnachweise erfolgt erst nach Immatrikulation in den Bachelorstudiengängen DEWR auf entsprechenden Antrag beim zuständigen Fachvertreter. Weitere Informationen zu dem Verfahren finden sich auf der Seite des Prüfungsamtes. Sofern Sie sich keine Prüfungsleistungen anrechnen lassen (können), müssen Sie grundsätzlich alle im Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht vorgesehenen Prüfungen absolvieren.

Hierzu empfiehlt sich zunächst einen Überblick über die einschlägigen Module anhand der Fachprüfungsordnung zu verschaffen. Anschließend sollte in einer tabellarische Gegenüberstellung der jeweiligen Module bzw. Teilmodule mit den von Ihnen bereits absolvierten (potenziell) gleichwertigen Prüfungsleistungen eine Übersicht erstellt werden. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass eine Anrechnung nur von Teilmodulen grundsätzlich ausgeschlossen ist. Es müssen stets gleichwertige Prüfungsleistungen für alle Teilmodule eines Moduls vorliegen, um eine Anrechnung zu ermöglichen.  

Ein Beispiel: Modul "Öffentliches Wirtschaftsrecht I" umfasst die Teilmodule Verfassungsrecht , Europarecht und AG ÖWR I.
Wenn Sie nun z. B. lediglich gleichwertige Prüfungsleistungen im Verfassungsrecht (Staatsrecht I und II), aber nicht im Europarecht vorweisen können, ist eine Anrechnung nicht möglich. Eine Anrechnung nur von Verfassungsrecht (als Teilmodul) ist ausgeschlossen, weil dieseModule mit einer einheitlichen Modulabschlussklausur und Note enden.

Die Entscheidung über Gleichwertigkeit und Anrechnung von Prüfungsleistungen kann nur der jeweils zuständige Fachvertreter (Prüfer, diese Angabe können Sie dem Antragsformular entnehmen) auf Antrag nach Immatrikulation treffen

Ich habe an einer Fachhochschule bereits Wirtschaftsrecht studiert. Ist ein Wechsel nach Siegen problemlos möglich? Ja, diesbezüglich sollten Sie sich zunächst an das Prüfungsamt der Fakultät III wenden. 

Ist zur Aufnahme des Studiums ein Vorpraktikum bzw. eine Ausbildung erforderlich? Nein, während des Bachelors ist allerdings ein drei-monatiges Praktikum vorgesehen. Eine einschlägige Ausbildung im kaufmännischen Bereich hat sich allerdings in vielen Fällen als wertvoll erwiesen und kann auf das Praktikum im Bachelor angerechnet werden.

Ich bin Studierender an einer anderen rechtswissenschaftlichen Fakultät und habe das erste juristische Staatsexamen (erste Prüfung) bestanden. In welcher Phase des Studiums kann ich das Studium des Wirtschaftsrechts in Siegen aufnehmen? Muss ich versäumte betriebswirtschaftliche Inhalte nachholen? Nach bestandenem ersten juristischen Staatsexamen (Erster Prüfung) können Sie zum Masterstudium in Siegen zugelassen werden, wenn Sie mind. 6,5 Punkte erreicht haben. Ein zusätzlicher Nachweis betriebswirtschaftlicher Qualifikationen ist nicht nötig. Sie sollten aber bereits über fundierte betriebswirtschaftliche bzw. volkswirtschaftliche Kenntnisse verfügen oder bereit sein, diese sich mit hohem Einsatz selbst anzueignen, um den entsprechenden Inhalten des Masterstudiums folgen zu können.

Ich habe bereits an einer anderen Universität Leistungen erbracht, die im Rahmen des Wirtschaftsrechtstudiums (Bachelor oder Master) in Siegen verlangt werden. Kann ich mich in ein höhers Fachsemester einstufen lassen und wie ist das Verfahren hierzu?

a) Zunächst müssen Sie eine Übersicht des Studienverlaufsplanes Ihres Studiengangs, eine aktuelle Leistungsübersicht sowie eine Studienbescheinigung, aus der Ihre aktuellen Fachsemester hervorgehen, an das Prüfungsamt der Fakultät III schicken, mit der Bitte um Prüfung, ob eine Einstufung in ein höheres Fachsemester vorgenommen werden kann.

b) Sie erhalten dann ggf. eine Einstufungsbescheinigung für ein höheres Fachsemester. Mit dieser wenden Sie sich an das Studierendensekretariat und beantragen die Zulassung für das entsprechende Fachsemester.

Unabhängig von der Einstufung in ein höheres Fachsemester ist die Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen.

 

Ich habe bereits an einer anderen Universität Leistungen im Rahmen eines rechtswissenschaftlichen Studiums erbracht und möchte nun an die Universität Siegen wechseln. Benötige ich eine Exmatrikulationsbescheinigung meiner bisherigen Universität?

 

Ja, für die Einschreibung benötigen Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung, die bei Ihrer Einschreibung auf dem Portal Unisono, neben den restlichen erforderlichen Unterlagen, ebenfalls hochgeladen werden muss. 

 
 
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