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Master (LL.M.)

Sie haben einen Studiengang an einer Universität oder Fachhochschule im Bereich Wirtschaftsrecht oder Betriebswirtschaft mit juristischen Bezügen absolviert und wollen Ihre Karrierechancen weiter ausbauen? Dann ist unser viersemestriger Master "Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht" für Sie ideal! Der staatlich-universitäre Studiengang vertieft auf anspruchsvolle Art und Weise für die Praxis bedeutsame Bereiche. So steht neben breit gefächerten rechtlichen Inhalten und wirtschaftswissenschaftlichen Themen vor allem die selbst bestimmbare Spezialisierung im Vordergrund. Die Ausbildung erfolgt zeitgemäß interdisziplinär, d.h. fächerübergreifend in Jura und Betriebswirtschafts- bzw. Volkswirtschaftslehre.

Beachten Sie bitte unsere Imagebroschüre, die das LL.M.-Studium in Siegen ausführlich vorstellt!

 

 Imagebroschüre Uni Siegen DEWR

 

 Unsere Besonderheiten speziell im Master 

  • Wir sind der älteste universitäre Studiengang zum Wirtschaftsrecht: So haben wir zahlreiche Studierende aus Siegen, auch auch aus dem gesamten Bundesgebiet zum weiter qualifizierenden LL.M. verholfen. Dazu zählen u.a. Bachelor- und sonstige Absolventen der Universitäten Bonn, Erfurt, Hamburg, Kassel, Münster, Osnabrück, Saarbrücken, Siegen, Trier und Tübingen, den Technischen Universitäten Aschaffenburg und Dresden sowie den Hochschulen Aachen, Bielefeld, Frankfurt am Main, Köln, Mainz, Nürtingen, Oldenburg, Recklinghausen und Wismar. Ebenso haben wir auch Studierende aus dem Ausland, die bei uns studieren. 

  • Wir bieten mehr Flexibilität. Sie haben eine breite Auswahl an juristischen und ökonomischen Inhalten, aus denen Sie weitgehend frei wählen können. Wir bieten zwei juristische Schwerpunkte. Aber auch die Wahl eines Moduls aus einem anderen Schwerpunkt ist möglich.
  • Wir bereiten Sie auch auf den zunehmend internationalisierten Arbeitsmarkt vor: Mit ausgewählten englischsprachigen Lehrveranstaltungen schließen wir eine Lücke des juristischen Studiums für den modernen Arbeitsalltag. Dabei lassen wir Sie aber nicht alleine: Unsere deutschsprachigen Dozenten unterstützen Sie mit zweisprachigen Gesetzestexten, Glossaren und der Möglichkeit ein Wörterbuch in den Prüfungen zu nutzen. So gestalten wir den Einstieg so optimal wie möglich.
  • Wir verbinden Digitalität und Präsenz. Das vierte Semester erfordert grundsätzlich keine Präsenz. Die Betreuer der Masterarbeit stehen zumeist auch für Digital-Gespräche und Digital-Prüfungen zur Verfügung.

Studienaufbau und mögliche Schwerpunkte

In unserer Präsentation für Studieninteressierte erhalten Sie einen detaillierteren Einblick in den Studienaufbau des Masters. Wir haben Ihr Interesse geweckt? Sehr gerne können Sie im Vorfeld auch einmal unverbindlich in Vorlesungen hereinschnuppern! Wenden Sie sich hierzu gerne an unseren Academic Advisor.

Neben einem gemeinsamen Grundlagenteil können die Studierenden ab dem zweiten Fachsemester einen der beiden folgenden Schwerpunkte wählen:

  • Unternehmensrecht (Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, Konzern- und Umwandlungsrecht, Recht der Kreativwirtschaft, Vertiefung Arbeitsrecht, Compliance und Datenschutz)
  • Recht der globalisierten Wirtschaft (Globalization and Sustainable Development, Regulierungsrecht, International Investment Law, Privatrechtsvergleichung- und harmonisierung, Europäisches Behilfe- und Vergaberecht)

Auslandsaufenthalt

Ein Auslandsaufenthalt ist ein Glanzlicht in jedem Lebenslauf. Deswegen haben Sie bei uns die Möglichkeit neue Erfahrungen und Erkenntnisse an unseren Partneruniversitäten zu sammeln. Hierfür eignet sich insbesondere das dritte Fachsemester.

Bewerbung - Voraussetzungen

 ++ Bewerbungen sind spätestens bis zum 31.07. möglich ++
++ Bewerbungen sind über das Portal Unisono einzureichen ++

Der Masterstudiengang im Deutschen und Europäischen Wirtschaftsrecht unterliegt zum Wintersemester keiner Kapazitätsbegrenzung. Zugangsvoraussetzung ist

  • ein Bachelorabschluss in Wirtschaftsrecht an der Universität Siegen oder ein vergleichbarer Studiengang an einer anderen Hochschule mit einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser oder
  • ein Bachelorabschluss in einem anderen Studiengang, der mindestens mit der Note gut (2,5) bestanden wurde, sofern mindestens 60 Leistungspunkte in juristischen Fächern vorliegen oder
  • eine Diplom- oder Magisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung mit mindestens 60 Leistungspunkten in juristischen Fächern, die mindestens mit der Note gut (2,5) bestanden wurde oder
  • Staatsprüfung zum 1. juristischen Staatsexamen, die mindestens mit der Note befriedigend (6,5 Punkte) erfolgreich bestanden wurde.

Sind die Voraussetzungen hinsichtlich der Noten oder Mindestleistungspunktzahl nicht erfüllt, kann in einem individuellen Eignungsgespräch die Eignung für den Zugang zum Masterstudium festgestellt werden. Dabei wird besprochen, ob das Masterstudium für die beruflichen Interessen geeignet ist. Vor allem geht es darum, ob mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein erfolgreiches Masterstudium zu erwarten ist.

Ebenfalls vor Aufnahme des Studiums nachzuweisen sind Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Der Nachweis kann durch die Vorlage entsprechender Sprachzertifikate erfolgen. Dieser ist nicht gesondert erforderlich, wenn

  • vier erfolgreich abgeschlossene Semesterwochenstunden englischsprachiger Veranstaltungen im Bachelorstudium oder
  • ein mindestens dreimonatiges Praktikum im englischsprachigen Ausland oder
  • ein mindestens einsemestriger Studienaufenthalt im englischsprachigen Ausland nachgewiesen werden können.

Die Bewerbungsfrist für den Masterstudiengang läuft bis zum 31. Juli eines Jahres zum nächsten Wintersemester. Ihre Bewerbung bestehend aus

  • Anschreiben/Motivationsschreiben,
  • Lebenslauf,
  • Abschlusszeugnis * und
  • Abiturzeugnis (einfache Kopien genügen)

laden Sie bitte auf unserem Portal Unisono , unter dem Reiter "Bewerbung", hoch.

Eine Bewerbung für den Masterstudiengang ist in der Regel auch nachträglich über die Studienplatzbörse möglich.

Fragen zur Masterbewerbung richten Sie bitte zunächst an die Academic Advisor DEWR.

* Ergänzend gilt Folgendes: Studierende, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht das Bachelor-Zeugnis erhalten haben, können sich unter Vorlage der vorläufigen Leistungsübersicht des Prüfungsamtes bewerben. Sie müssen allerdings gegenüber dem Prüfungsamt der Fakultät III bis Ende November den Erwerb des Bachelorgrades durch Vorlage ihres Bachelorzeugnisses nachweisen. Sollte ein fristgerechter Nachweis nicht geschehen, erfolgt unverzüglich die Exmatrikulation des betreffenden Studierenden.

Weitere Informationen

Die aktuelle Fachprüfungsordnung, die sämtliche Veranstaltungen und Module näher beschreibt, finden Sie mitsamt Änderungsordnungen und Praktikumsordnung auf der Seite des Prüfungsamtes der Fakultät III in dem Ordner "Studiengangsinformationen".

Sie haben noch Fragen? Dann schauen Sie gerne in unsere Häufig gestellten Fragen. Finden Sie dort keine Antwort, steht Ihnen sehr gerne auch unser Academic Advisor zur Verfügung.

Tragen Sie sich hier für den DEWR-Newsletter ein. Dieser versorgt Sie fortlaufend mit wichtigen Informationen rund um unseren Studiengang (z.B. Praktikumsangebote, Stellenausschreibungen, Vorlesungsverlegungen und Anmeldefristen). 

 
 
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